Beratungsschwerpunkte


Bitte beachten Sie die Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen und Einschränkungen meines Beratungsangebotes.

Bildungsrecht

Beim Bildungsrecht handelt es sich um ein weites Feld, das leider kaum bestellt wird - dies gilt für die Rechtswissenschaft ebenso wie für die Erziehungswissenschaft. Zum Bildungsrecht gehören alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bildung und Erziehung vom Kindergarten bis zur Hochschule - und darüber hinaus. Um nur einige Beispiele zu nennen, bei denen ein rechtswissenschaftliches Gutachten helfen könnte:

  • Rechtliche Voraussetzungen für die Gründung eines privaten Kindergartens: Dürfen private Einrichtungen, die häufig Kinder aus mehreren Orten aufnehmen, bei der Finanzierung schlechter gestellt werden, weil die für die Finanzierung zuständigen Kommunen ihre Zuschüsse auf Grundlage der Zahl der ortsansässigen Kinder berechnen? Wie weit ist die ehrenamtliche Mitarbeit der Eltern als Eigenleistung zu berücksichtigen.
  • Der Anspruch auf Aufnahme in eine Schule: Für viele Schulen gilt in der Regel immer noch die so genannte "Sprengelpflicht", nach der alle Kinder, die in einem bestimmten Gebiet wohnen, eine bestimmte Schule zu besuchen haben. Wie verträgt sich diese Sprengelpflicht mit den Bemühungen, den Schulen einen größeren Freiraum und die Möglichkeit zu verschaffen, sich ein eigenes Profil zu geben? Müssen die Eltern dann nicht die Möglichkeit haben, sich für diejenige Einrichtung zu entscheiden, deren Profil ihnen am besten gefällt?
  • Lernmittelfreiheit und Schülerbeförderung: Angesichts der leeren Kassen besteht eine große Neigung, einen immer höheren Anteil der Kosten für Lernmittel und die Beförderung von Schülern auf diese bzw. ihre Eltern zu verlagern. Wie lässt sich dies mit dem Anspruch auf unentgeltlichen Schulbesuch vereinbaren? Wo sind die Grenzen? Wie kann nach den "Hartz-Reformen" und dem Ende des bisherigen Sozialhilferechts sicher gestellt werden, dass Bildung bezahlbar bleibt?
  • Mitbestimmung in der autonomen Schule: In vielen Ländern gibt es Bestrebungen, den Schulen einen größeren Freiraum einzuräumen: Dies reicht von der Bewirtschaftung der Sachmittel über die Entwicklung eines Schulprofils bis zur Einstellung von Lehrern. Dabei kommt dem Schulleiter eine Schlüsselrolle zu. Er darf aber nicht alles allein entscheiden. Welche Mitbestimmungsrechte haben Schüler, Eltern und Lehrer? Welche Rechte dürfen sie haben?
  • Schulbaufinanzierung: Viele der heute bestehenden Schulen sind in einem desolaten Zustand. Angesichts knapper Kassen müssen sich die Schulträger (öffentliche und private) Gedanken darüber machen, woher sie die Mittel für die notwendigen Sanierungsarbeiten oder Ausbaumassnahmen erhalten. Dies gilt umso mehr, als immer mehr Schulen zu Ganztageseinrichtungen werden. Woher sollen die Gelder kommen, welche Möglichkeiten gibt es, um die Kosten angemessen zwischen der öffentlichen Hand, den Eltern und Dritten zu verteilen?
  • Auch an den Hochschulen wird gespart: Die Betreuungsrelation wird immer schlechter, Veranstaltungen sind überfüllt. Damit wird es immer schwieriger, ein Studium innerhalb der Regelstudienzeit abzuschliessen. Auf der anderen Seite werden nach einer Überschreitung dieser Regelstudienzeit möglicherweise Studiengebühren fällig? Wie weit reicht die Ausbildungsverpflichtung der Hochschulen? Welche Rechte haben die Studierenden?

Dies sind nur einige Beispiele für ungeklärte Rechtsfragen. Es gibt noch viele mehr. Wenn Sie eine Antwort auf eine solche Frage brauchen, stehe ich gerne zur Verfügung.

Verfassungsrecht

Das Verfassungsrecht ist die oberste Stufe und zugleich die Grundlage der Rechtsordnung: Dies gilt insbesondere für die Grundrechte, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts immer weiter ausdifferenziert worden sind. Wer Normen setzen muss, sollte daher von Anfang an darauf bedacht sein, dass diese Normen den Grundrechten der Normadressaten gerecht werden. Und wer durch Normen belastet wird, will wissen, ob er diese Belastung hinnehmen muss.

Von größter Bedeutung ist aber auch das Staatsorganisationsrecht, also die Regelungen über die Zuständigkeiten und das Verfahren der Staatsorgane. Wer ist im Staat eigentlich genau für was zuständig? - Diese Frage betrifft sowohl die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Bund, den Ländern, den Kommunen und anderen Selbstverwaltungskörperschaften als auch die Verteilung der Aufgaben auf die einzelnen Organe öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner bisherigen Forschungen war das Recht der politischen Willensbildung: Wie funktionieren direktdemokratische Verfahren (Volsinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) auf allen Ebenen des Staates? Welche Möglichkeiten zur unmittelbaren Einflussnahme haben die Bürger? Welche Rechte haben die Parteien? Welche Rechte haben Abgeordnete und Fraktionen in den Parlamenten vom Bundestag bis zum Gemeinderat?

Recht des Öffentlichen Dienstes

Das Recht des Öffentlichen Dienstes befindet sich in einer Umbruchphase. Den Beschäftigten werden immer größere Leistungen abverlangt. Gleichzeitig sind sie diejenigen, die als erste von Sparmaßnahmen betroffen werden. Umgekehrt stellt sich für die öffentlichen Arbeitgeber die Frage, wie sie ihre Aufgaben erfüllen sollen ohne von den immensen Personalkosten erdrückt zu werden. Die starren Vorgaben des klassischen Öffentlichen Dienstrechtes werden immer weiter aufgeweicht - und damit stellt sich die Frage, welche Spielräume die neuen Regelungen tatsächlich für ein modernes Personalmanagement eröffnen.

Verwaltungsrecht

Hier liegt mein Schwerpunkt bei der Verwaltungsorganisation: Welche Aufgaben muss die öffentliche Hand erfüllen? Muss sie diese Aufgaben immer durch Ämter und Behörden erledigen lassen? Wie können Behörden zu modernen Dienstleistungsbetrieben umgewandelt werden? Wie können die Betroffenen rechtzeitig und sinnvoll in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden?

Aber selbstverständlich bin ich auch gerne bereit, Gutachten zu materiell-rechtlichen Fragestellungen zu bearbeiten. Dabei kann ich insbesondere auf meine bisherigen Arbeiten zum Ausländerrecht, zum Umweltrecht, zum Wirtschaftsverwaltungsrecht und zum Sozialhilferecht zurück greifen.


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