Workshop im Rahmen der Tübinger Menschenrechtstage ( el§a) am 10. und 11.2.2001
Ausgangssituation und Zusammenfassung: Leider wurde den Teilnehmer/innen zu spät
bekannt gegeben, dass und welche Texte sie zur Vorbereitung durcharbeiten sollten. Daher
konnte das Programm nicht vollständig abgearbeitet werden. Insbesondere blieb die Frage
offen, ob und wie sich die in der Charta festgeschriebenen Grundrechte durchsetzen lassen.
Nachdem die Teilnehmer/innen aber mit großem Engagement bei der Sache waren, konnte
zumindest herausgearbeitet werden, dass die Charta tatsächlich subjektive
Leistungsansprüche vermittelt. Zwar handelt es sich dabei häufig nur um
Regelungsansprüche, die den nationalen Gesetzgebern einen großen Spielraum lassen.
Daneben gibt es aber auch einige echte Leistungsrechte.
Bewertung: Mir selbst hat der Workshop Spass gemacht. Den Teilnehmern scheinbar auch.
Darauf deuten zumindest die Ergebnisse meiner Umfrage hin. Damit sich diejenigen, die schon
etwas tiefer in die Materie eingestiegen sind, nicht langweilen, würde ich beim
nächsten Mal noch stärker darauf achten, dass alle Teilnehmer/innen Gelegenheit zur
Vorbereitung haben.
Zu den Ergebnissen der Auswertung (PDF)
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