Ausgangssituation: Bei der Vorlesung handelt es sich formal um eine
Pflichtveranstaltung. Durch die (erfolgreiche) Teilnahme an der Abschlussklausur
können 3 Credit Points erworben werden – das entspricht einem Sechstel der Punkte, die
im Öffentlichen Recht ingesamt nachgewiesen werden müssen.
Beim Verwaltungsprozessrecht handelt es sich um eine höchst abstrakte Materie. Der Besuch
der Veranstaltung setzt nach dem Studienplan solide Grundkenntnisse im Allgemeinen
Verwaltungsrecht voraus.
Die Vorlesung fand am Mittwoch nachmittag von 14 bis 16 Uhr in einem angemessen großen
Hörsaal statt. Zunächst gab es technische Schwierigkeiten mit dem Mikrofon. Dies war deshalb
problematisch, weil in der Veranstaltung allgemein ein hoher Geräuschpegel herrschte. Gegen
Ende brachen regelmäßig einige der Teilnehmer/innen auf, um ihren Bus oder Zug noch zu
erreichen.
Während zu Beginn der Veranstaltung zunächst etwa 180-200 Studierende zum „Probehören" kamen,
pendelte sich die durchschnittliche Anwesenheit im Laufe des Semester bei etwa 80-100 Hörern
ein. Aufgrund anderweitiger Verpflichtungen mussten in der Mitte des Semesters einige
Termine entfallen. Zum Ausgleich wurde eine Probeklausur angeboten, an der sich etwa
25 Studierende beteiligten.
Für den Dozenten handelte es sich um die erste „echte" Vorlesung.
Zusammenfassende Bewertung: Die Vorlesung war dem Thema entsprechend reichlich trocken.
Da bei den Teilnehmern keine Kenntnisse des besonderen Verwaltungsrechts vorausgesetzt werden
konnten, gestaltete es sich schwierig, die praktische Bedeutung von Theoriestreitigkeiten
herauszuarbeiten. Auch wurde recht schnell deutlich, dass die meisten Teilnehmer/innen
entweder nur über unzureichende Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts verfügten oder
aber nicht bereit waren, ihre Kenntnisse preiszugeben.
Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass die Teilnehmer/innen Schwierigkeiten mit der
Fülle des Stoffes hatten. Von einem Teil der Studierenden wurde moniert, dass zu viel und zu
schwieriger Stoff behandelt worden sei. Zwar werden sowohl die Veranstaltung an sich als auch
die Leistung des Dozenten positiv bewertet. Den eigenen Erfolg bewerten die Teilnehmer/innen
jedoch nur mit der Note „befriedigend" – ob dieser Eindruck täuscht, werden die Ergebnisse der
Klausuren noch zeigen.
Bei der Auswertung der Ergebnisse fällt zunächst ins Auge, dass sich die Bewertung durch
diejenigen Studierenden, die in der letzten Vorlesungsstunde tatsächlich die Fragebögen ausgefüllt haben, kaum von den Ergebnissen der Online-Befragung unterscheiden, an der auch
Studierenden teilnehmen konnten, die die Vorlesung nicht bis zum Ende besucht haben.
Sehr deutlich wird, dass die meisten Studierenden es für ausreichend halten (wollen), an der
Vorlesung teilzunehmen und dort konzentriert zuzuhören. Der Aufwand für die Vor- und
Nachbereitung hält sich in engen Grenzen – dabei sollte es den Studierenden in dieser Phase
ihrer Ausbildung eigentlich klar sein, dass die Vorlesung nur einen Überblick geben kann, der
dann durch das Selbststudium vertieft werden muss. Zwar nehme ich mir die Kritik am Anspruch
der Veranstaltung gerne zu Herzen. Letzen Endes richtet sich diese Kritik aber an die falsche
Adresse – die Detailauswertung zeigt jedenfalls einen deutlichen Zusammenhang zwischen dem
eigenen Engagement und der Zufriedenheit mit der Veranstaltung.
Mit der Bewertung der Veranstaltung und des Dozenten könnte ich angesichts des spröden Themas
fast zufrieden sein – allerdings deuten einige der Detailergebnisse auf Verbesserungsmöglichkeiten
hin: Zunächst fällt das Vorlesungsklima auf, das nur bedingt zur aktiven Teilnahme motiviere.
Dies hängt sicher auch mit dem Thema der Veranstaltung und damit zusammen, dass die wenigsten
Studierenden gut vorbereitet zur Veranstaltung erscheinen. Dennoch könnte eine andere
Gestaltung des Vortrags hier vielleicht eine Verbesserung bringen. Insbesondere sollte ich
wohl - trotz der Erfahrung, dass auf Fragen nur selten eine Antwort zu hören war -, stärker den
Dialog suchen – und vielleicht auch die Möglichkeit des Funkmikrofons nutzen, um auf die
Studierenden zuzugehen. Wobei ich zugeben muss, dass ich dafür noch etwas mehr Routine beim
Vortrag brauche.
Die Anregungen in den ausführlichen Kommentaren werde ich mir jedenfalls zu Herzen nehmen!
Eine persönliche Stellungnahme: Für mich war diese erste "echte" Vorlesung eine große
Herausforderung. Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, eine Grundlage zu schaffen: Auch wenn
Sie selbst im Moment noch der Meinung sein mögen, dass Ihnen die Veranstaltung nicht allzu
viel gebracht hat, in ich zuversichtlich, dass sich dieser Eindruck verändern wird, wenn Sie
mit dem besonderen Verwaltungsrecht zu tun bekommen - und feststellen, dass die Normen des
Polizei-, Kommunal- und Baurechts ohne das Verwaltungsprozessrecht nur leere Hülsen sind.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg!
Zu den aggregierten Ergebnissen der Auswertung (PDF)
Zu den Details der Online-Auswertung
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