Vorlesung Verwaltungsprozessrecht - Sommersemester 2007
Gliederung (pdf)
Die Rückgabe und Besprechung der Abschlussklausur findet am 10. OKTOBER von 10 bis 11:30 Uhr im Hörssal HGC 20statt.
Die Ergebnisse werden ab Anfang September im VSPL-System bekannt gegeben. Nach Abschluss der
Korrekturen wird auf dem Blackboard eine Lösungsskizze veröffentlicht. Bitte achten Sie
daher auf die über das VSPL-System verschickten Nachrichten - und darauf, dass Ihre dort
angegebene E-Mail-Adresse aktuell ist!
Da ich im Wintersemester nicht in Bochum lehren werden, können Remonstrationen nur schriftlich
bzw. anlässlich der Besprechung eingereicht werden. Eine Remonstration bedarf in jedem Fall einer
schriftlichen Begründung, aus der sich ergeben muss, warum die Erstkorrektur nicht zutreffen soll.
Einer allgemeinen Bitte um Nachkorrektur kann nicht stattgegeben werden.
Nach § 11 Abs. 2 Nr. 14 JAG gehört zu den Pflichtfächern der staatlichen Pflichtfachprüfung "aus
dem Verwaltungsprozessrecht im Übeblick: Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs, Klagearten,
Vorverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, gerichtlicher Prüfungsumfang, gerichtliche Entscheidungen".
Dementsprechend werden diese Fragen auch im Mittelpunkt der Vorlesung stehen.
Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer/innen die Vorlesung "Allgemeines Verwaltungsrecht I" bereits
besucht haben und daher über Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts verfügen.
Die Materialien werden auf dem Blackboard der Ruhr-Universität Bochum
verfügbar sein.
Literaturempfehlungen:
- Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 6. Auflage 2005
- Schenke, Verwaltungsprozessrecht, 10. Auflage 2006
- Würtenberger, Verwaltungsprozessrecht, 2. Auflage 2006
- zur ersten Einführung: Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht,
4. Auflage 2006, §§ 28 ff.
- oder Gersdorf, Verwaltungsprozessrecht, 3. Auflage 2006
Für die Teilnahme an der Abschlussklausur am 11. Juli 2007 ist eine Anmeldung über das
VSPL-System erforderlich.
Diese Anmeldung ist bis zum 15. Juni 2007 möglich.
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