Ausgangssituation: Bei der Vorlesung handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung. Durch die (erfolgreiche)
Teilnahme an der Abschlussklausur können 3 Credit Points erworben werden – das entspricht einem Sechstel der Punkte, die
im Öffentlichen Recht ingesamt nachgewiesen werden müssen. Da die meisten Studierenden die erforderlichen 18 CPs bereits
durch die zuvor besuchten Vorlesungen zum Staatsrecht und zum Allgemeinen Verwaltungsrecht "erschlagen" haben und da es mit
der Vorlesung zum Europarecht mindestens eine Konkurrenzveranstaltung gibt, ist die Neigung, sich auf die komplexe und
abstrakte Materie des Verwaltungsprozessrechts einzulassen, denkbar gering. Deutlich wird dies vor allem am Verhältnis
zwischen Anmeldungen zur Abschlussklausur (etwa 420) und tatsächlich abgegebenen Klausuren (etwa 150).
Der Besuch der Veranstaltung setzt solide Grundkenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht voraus. Die Erfahrung zeigt, dass
ein großer Teil der Studierenden diese Vorkenntnisse nicht mitbringt.
Die Vorlesung fand am Mittwoch nachmittag von 14 bis 16 Uhr statt. Auch dies war ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt, da
ein großer Teil derjenigen Studierenden, die die Veranstaltung nach dem Studienplan besuchen sollten, an diesem Tag
bereits seit 8 Uhr an der Uni war. Der Geräuschpegel war daher tendenziell zu hoch (aber deutlich niedriger als im letzten
Jahr). Gegen Ende brachen regelmäßig einige der Teilnehmer/innen auf, um ihren Bus oder Zug noch zu erreichen. Auch dies
störte die Konzentration.
Während zu Beginn der Veranstaltung zunächst etwa 330 Studierende zum „Probehören" kamen, so dass ein größerer Hörsaal
organisiert werden musste, pendelte sich die durchschnittliche Anwesenheit im Laufe des Semester bei etwa 100 Hörern
ein.
Leider machte die Technik nicht immer das, was sie sollte. Während des Semesters fiel mein Arbeitsplatzrechner über mehrere
Wochen aus, so dass es nur schwer möglich war, die Skripte aufzuarbeiten und Präsentationen vorzubereiten.
Aufgrund von Terminschwierigkeiten konnte der Plan, eine Probeklausur anzubieten, nicht umgesetzt werden. Leider...
Zusammenfassende Bewertung: Die Vorlesung war dem Thema entsprechend reichlich trocken. Immerhin war es meine zweite
Vorlesung zum Thema und ich wusste, an welchen Stellen es besonders hakt. Insbesondere hatte ich aufgrund der Erfahrungen
im letzten Jahr die Reihenfolge umgekehrt und versucht, die Verfahren in der Ordnung darzustellen, wie sie auch in der
Realität vorkommen: Am Beginn steht das Widerspruchsverfahren, es folgt der einstweilige Rechtsschutz und dann erst kommt man
zum Hauptsacheverfahren. Dennoch muss ich auch in diesem Jahr wieder festhalten, dass der Abstraktionsgrad nicht nur im
Thema angelegt ist: Wenn die Studierenden keine hinreichenden Vorkenntnisse mitbringen, dann scheinen ihnen zwangsläufig
auch vergleichsweise einfache Zusammenhänge als höchst komplex.
Beim Vergleich der Ergebnisse
der Evaluation in diesem Jahr mit den Ergebnissen aus dem Jahr 2007 fällt jedenfalls ins
Auge, dass die Bewertungen fast durchweg besser ausfallen: Nur das eigene Engagement wird von den Teilnehmern schlechter
eingestuft, wobei hier wiederum auffällt, dass Sie sich in diesem Jahr offenbar deutlich besser vorbereitet zu haben
scheinen: Hier ist der Wert von einer 3,5 auf eine solide 2,5 gestiegen. Ob sich das gelohnt hat, müssen die Ergebnisse
der Abschlussklausur noch zeigen.
Wie im letzten Jahr ist die Bewertung des eigenen Erfolgs schlechter als die der Veranstaltung und des Dozenten.
Allerdings fällt die Differenz in diesem Jahr deutlich geringer aus, was dafür spricht, dass es mir doch etwas besser
gelungen ist, den Studierenden die Bedeutung des Prozessrechts nahe zu bringen. Das freut mich natürlich. Noch viel mehr
freut mich allerdings, dass die Bewertung der Veranstaltung und meines Engagements insgesamt nochmals deutlich nach oben
gegangen sind.
Für die zahlreichen Anregungen und Kommentare danke ich Ihnen jedenfalls. Damit Sie merken, dass ich wirklich nichts zu
verbergen habe ;-), finden Sie hier auch die Details der Online-Auswertung. Auf den
S. 8-10 sind Ihre Stellungnahmen.
Eine persönliche Stellungnahme: Mir hat die Veranstaltung großen Spass gemacht, obwohl ich mir bewusst bin, dass
ich Ihnen sehr viel zugemutet habe. Ich hoffe wie im letzten Jahr, dass es mir gelungen ist, eine Grundlage zu schaffen:
Auch wenn Sie selbst im Moment vielleicht noch der Meinung sein mögen, dass Sie mit dem Thema nichts anfangen können,
bin Iich zuversichtlich, dass sich dieser Eindruck spätestens dann verändern wird, wenn Sie mit dem besonderen
Verwaltungsrecht zu tun bekommen - und feststellen, dass die Normen des Polizei-, Kommunal- und Baurechts ohne das
Verwaltungsprozessrecht nur leere Hülsen sind.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg!
Zu den Ergebnissen der Auswertung (PDF)
Zu den Details der Online-Auswertung
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