Vorlesung Polizeirecht - Sommersemester 2009
Das Polizeirecht gehört als Grundform der Eingriffsverwaltung zum Pflichtfachkanon der Ersten juristischen Staatsprüfung.
Im Rahmen der Vorlesung werden die Grundlagen des Polizeirechts systematisch dargestellt und anhand von Fällen vertieft.
Dabei werden auch die jüngsten Änderungen des baden-württembergischen
Polizeigesetzes, des BKA-Gesetzes und des
Versammlungsrechts berücksichtigt und
Bezüge zur Strafprozessordnung hergestellt. Das alles klingt wesentlich trockener als es ist...
Sie werden unter anderem erfahren, warum die Polizei nicht gegen hässliche Häuser vorgehen darf, unter welchen Umständen
der Staat auf ihre Festplatte zugreifen darf, warum der Biss eines Polizeihundes ein Verwaltungsakt ist und wieso es
sich nicht wirklich lohnt, eine Nacht in der Ausnüchterungszelle zu verbringen. Natürlich soll über all dem nicht
vergessen werden, dass Sie auch noch Klausuren zu schreiben haben.
I. Begriff der Polizei
II. Organisation und Aufgaben der Polizeibehörden
III. Polizeiliche Maßnahmen
IV. Polizeikosten und Ersatzansprüche
V. Rechtsschutz
Literatur:
- Gusy: Polizeirecht, 6. Auflage 2006
- Pieroth/Schlin/Kniesel: Polizei- und Ordnungsrecht, 4. Auflage 2008
- Schenke: Polizei- und Ordnungsrecht, 5. Auflage, 2007
- Würtenberger/Heckmann: Polizeirecht in Baden-Württemberg, 6. Auflage 2005
- Gornig/Jahn: Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht, 3. Auflage 2006
Die Materialien zu dieser Veranstaltung finden Sie hier. Den
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