Vorlesung Polizeirecht - Sommersemester 2009

am dem 28. April jede zweite Woche Dienstags, 14 bis 18 Uhr (c.t.) - Hörsaal 9
Juristische Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen


Das Polizeirecht gehört als Grundform der Eingriffsverwaltung zum Pflichtfachkanon der Ersten juristischen Staatsprüfung. Im Rahmen der Vorlesung werden die Grundlagen des Polizeirechts systematisch dargestellt und anhand von Fällen vertieft. Dabei werden auch die jüngsten Änderungen des baden-württembergischen Polizeigesetzes, des BKA-Gesetzes und des Versammlungsrechts berücksichtigt und Bezüge zur Strafprozessordnung hergestellt. Das alles klingt wesentlich trockener als es ist... Sie werden unter anderem erfahren, warum die Polizei nicht gegen hässliche Häuser vorgehen darf, unter welchen Umständen der Staat auf ihre Festplatte zugreifen darf, warum der Biss eines Polizeihundes ein Verwaltungsakt ist und wieso es sich nicht wirklich lohnt, eine Nacht in der Ausnüchterungszelle zu verbringen. Natürlich soll über all dem nicht vergessen werden, dass Sie auch noch Klausuren zu schreiben haben.

I. Begriff der Polizei
II. Organisation und Aufgaben der Polizeibehörden
III. Polizeiliche Maßnahmen
IV. Polizeikosten und Ersatzansprüche
V. Rechtsschutz

Literatur:

- Gusy: Polizeirecht, 6. Auflage 2006
- Pieroth/Schlin/Kniesel: Polizei- und Ordnungsrecht, 4. Auflage 2008
- Schenke: Polizei- und Ordnungsrecht, 5. Auflage, 2007
- Würtenberger/Heckmann: Polizeirecht in Baden-Württemberg, 6. Auflage 2005
- Gornig/Jahn: Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht, 3. Auflage 2006

Die Materialien zu dieser Veranstaltung finden Sie hier. Den Benutzernamen und das Passwort erfahren Sie in der Vorlesung.


Die Seiten von staatsrecht.info wurden seit dem 24.04.2001 von mindestens   Personen besucht. 

Hinweise zur Technik, zum Urheberrecht und zur Haftung für den Inhalt dieser Seiten

Kontakt - 25.07.2008 - Impressum