Vorlesung Polizeirecht - Sommersemester 2011

In der Regel(*) Dienstags von 14 bis 17 Uhr in Hörsaal 9
Juristische Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen


Das Polizeirecht gehört als Grundform der Eingriffsverwaltung zum Pflichtfachkanon der Ersten juristischen Staatsprüfung. Im Rahmen der Vorlesung werden die Grundlagen des Polizeirechts systematisch dargestellt und anhand von Fällen vertieft. Gegenstand der Veranstaltung sein neben dem Landespolizeirecht auch das Bundespolizeirecht (BKA-G, BPolG) und das Versammlungsrecht, zudem werden Bezüge zur Strafprozessordnung hergestellt, um die Eingriffsbefugnisse der Vollzugspolizei umfassend darzustellen. Das alles klingt wesentlich trockener als es ist... Sie werden unter anderem erfahren, warum die Polizei nicht gegen hässliche Häuser vorgehen darf, unter welchen Umständen der Staat auf ihre Festplatte zugreifen darf, warum der Biss eines Polizeihundes ein Verwaltungsakt ist und wieso es sich nicht wirklich lohnt, eine Nacht in der Ausnüchterungszelle zu verbringen. Natürlich soll über all dem nicht vergessen werden, dass Sie auch noch Klausuren zu schreiben haben.

I. Begriff der Polizei
II. Organisation und Aufgaben der Polizeibehörden
III. Polizeiliche Maßnahmen
IV. Polizeikosten und Ersatzansprüche
V. Rechtsschutz

Literatur:

- Gusy: Polizei- und Ordnungsrecht, 7. Auflage 2009
- Pieroth/Schlink/Kniesel: Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Auflage 2010
- Schenke: Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Auflage, 2009
- Ruder/Schmidt, Polizeirecht Baden-Württemberg, 7. Auflage 2010
- Würtenberger/Heckmann: Polizeirecht in Baden-Württemberg, 6. Auflage 2005


(*) Die Veranstaltung findet an folgenden Terminen statt: 12.4., 3.5., 10.5., 17.5.. 7.6., 21.6., 28.6., 5.7. und 19.7.2011


Die Materialien zu dieser Veranstaltung finden Sie hier. Den Benutzernamen und das Passwort erfahren Sie in der Vorlesung.


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