Vorlesung Polizeirecht - Sommersemester 2011
Das Polizeirecht gehört als Grundform der Eingriffsverwaltung zum Pflichtfachkanon der Ersten juristischen Staatsprüfung.
Im Rahmen der Vorlesung werden die Grundlagen des Polizeirechts systematisch dargestellt und anhand von Fällen vertieft.
Gegenstand der Veranstaltung sein neben dem Landespolizeirecht auch das Bundespolizeirecht (BKA-G, BPolG) und das
Versammlungsrecht, zudem werden Bezüge zur Strafprozessordnung hergestellt, um die Eingriffsbefugnisse der Vollzugspolizei
umfassend darzustellen. Das alles klingt wesentlich trockener als es ist... Sie werden unter anderem erfahren, warum
die Polizei nicht gegen hässliche Häuser vorgehen darf, unter welchen Umständen der Staat auf ihre Festplatte zugreifen
darf, warum der Biss eines Polizeihundes ein Verwaltungsakt ist und wieso es sich nicht wirklich lohnt, eine Nacht in der
Ausnüchterungszelle zu verbringen. Natürlich soll über all dem nicht vergessen werden, dass Sie auch noch Klausuren zu
schreiben haben.
I. Begriff der Polizei
II. Organisation und Aufgaben der Polizeibehörden
III. Polizeiliche Maßnahmen
IV. Polizeikosten und Ersatzansprüche
V. Rechtsschutz
Literatur:
- Gusy: Polizei- und Ordnungsrecht, 7. Auflage 2009
- Pieroth/Schlink/Kniesel: Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Auflage 2010
- Schenke: Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Auflage, 2009
- Ruder/Schmidt, Polizeirecht Baden-Württemberg, 7. Auflage 2010
- Würtenberger/Heckmann: Polizeirecht in Baden-Württemberg, 6. Auflage 2005
(*) Die Veranstaltung findet an folgenden Terminen statt: 12.4., 3.5., 10.5., 17.5.. 7.6., 21.6., 28.6., 5.7. und 19.7.2011
Die Materialien zu dieser Veranstaltung finden Sie hier. Den
Benutzernamen und das Passwort erfahren Sie in der Vorlesung.
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