Diese Veranstaltung wurde an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen durchgeführt

Fallbesprechung Staatsorganisation und Grundrechte - Wintersemester 2001/02

Dienstag 13-15 Uhr - Raum 8 (Alte Physik)



GEGENSTAND

Die Fallbesprechung begleitet zum einen die Vorlesung Öffentliches Recht II zu den Grundrechten, soll aber zugleich auf die Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht vorbereiten, die nach dem Studienplan für das 3. Semester vorgesehen ist. Im ersten Drittel des Semesters wird daher das Staatsorganisationsrecht im Mittelpunkt stehen. Danach sollen dann die Grundrechte behandelt werden, wobei der Schwerpunkt auf den Allgemeinen Grundrechtslehren liegen wird. Ausserdem werden im Rahmen der Fallbesprechung auch die Grundlagen des Verfassungsprozessrechtes behandelt. Im Rahmen der Fallbesprechung werden zwei Probeklausuren zum Staatsorganisationsrecht und den Grundrechten geschrieben.

Wichtig: Die Fallbesprechung kann den Besuch der Vorlesung und die Lektüre der einschlägigen Lehrbücher nur ergänzen, nicht aber ersetzen. Die Teilnehmer sind aufgefordert, sich gründlich vorzubereiten, da es ihnen anderenfalls kaum möglich sein wird, mit Gewinn an der Veranstaltung teilzunehmen.

Diese Lehrveranstaltung wird evaluiert. Wenn Sie wissen wollen, wie meine früheren Veranstaltungen von den Teilnehmer/innen bewertet worden sind, dann gehen Sie bitte ins Archiv.

Diese Veranstaltung wird durch meine "virtuelle Fallbesprechung" ergänzt.


GLIEDERUNG

Gliederung mit Falltexten (PDF): Teil 1: Staatsorganisation / Teil 2: Grundrechte

Datum Thema
23.10.01
Einführung
  • Gegenseitige Vorstellung
  • Einführung in die Lernziele, die Organisation und den Aufbau der Veranstaltung
  • Einführung in das Verfassungsprozessrecht
  • Der Fallaufbau im Verfassungsrecht
30.10.01
Das Organstreitverfahren/Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten/Das Gesetzgebungsverfahren
  • Fall 1: Zoff im Ausschuss
6.11.01
Das demokratische Prinzip des Grundgesetzes
  • Fall 2: Wahlverbot für Senioren
13.11.01
Die Abstrakte Normenkontrolle/Das bundesstaatliche Prinzip des Grundgesetzes
  • Fall 3: Ausländer als Landesbürger
20.11.01
Der Bund-Länder-Streit/Kompetenzverteilung im Bundesstaat
  • Fall 4: Go Castor Go!
27.11.01
Der Gesetzes- und Parlamentsvorbehalt
  • Fall 5: Soldaten nach Simbonien
Probeklausur zum Staatsorganisationsrecht
4.12.01
Die Verfassungsbeschwerde/Allgemeine Handlungsfreiheit
  • Fall 6: Das Recht auf Rausch
11.12.01
Allgemeine Grundrechtslehren
18.12.01
Die konkrete Normenkontrolle/Bekenntnisfreiheit
  • Fall 8: Die Kippa
8.1.02
Einstweiliger Rechtsschutz/Meinungs- und Versammlungsfreiheit
15.1.02
Berufsfreiheit
  • Fall 10: Der Barbier von Seldwyla
22.1.02
Eigentumsfreiheit
  • Fall 11: Pik-As
29.1.02
Eigentumsfreiheit
5.2.02
Der Gleichheitssatz
  • Fall 13: Die Quote

Ausgabe der Evaluierungsbögen

12.2.02
Probeklausur zu den Grundrechten

Literaturhinweise (Auswahl)

Gesetzestext:
  • Ich empfehle das "Textbuch Bundesrecht" (C.F. Müller, Heidelberg)
Literaturempfehlungen zum Staatsorganisationsrecht:
  • Degenhart, Christof: "Staatsrecht I - Staatsorganisation"
  • Ipsen, Jörn: "Staatsrecht - Band 1: Staatsorganisationsrecht"
  • Maunz, Theodor/Zippelius, Reinhold: "Deutsches Staatsrecht"
  • Maurer, Hartmut: "Staatsrecht"
  • Stein, Ekkehart/Frank, Götz: "Staatsrecht"
  • außerdem: Doehring, Karl: "Allgemeine Staatslehre"
Literaturempfehlungen zu den Grundrechten:
  • Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard: "Staatsrecht II - Grundrechte"
  • Ipsen, Jörn: "Staatsrecht - Band 2: Grundrechte"
  • Manssen, Gerrit: "Grundrechte"
  • Manssen, Gerrit: "Staatsrecht I - Grundrechtsdogmatik
  • Sachs, Michael: "Staatsrecht II - Grundrechte
Literaturempfehlungen zum Verfassungsprozessrecht:
  • Schuppert, Gunnar Folke: "Verfassungsprozessuale Probleme der öffentlich-rechtlichen Arbeit"
  • Schlaich, Klaus/Korioth, Stefan: "Das Bundesverfassungsgericht"
  • Die beiden Kurzlehrbücher von Fleury und Gersdorf eignen sich für einen ersten Einstieg.

Vor Repetitorienskripten wird ausdrücklich gewarnt, da sie die Rechtsfragen nicht systematisch sondern fallbezogen darstellen. Sie sind allenfalls im Anschluss an die Vorlesung und Fallbesprechung zur Wiederholung und Vertiefung geeignet. Dies gilt auch für die bei den Studierenden besonders beliebten und durchaus gut gemachten Werke von Schmidt/Seidel.


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