Vorlesung zum Kommunalen Wirtschaftsrecht und zum Öffentlichen Wettbewerbsrecht - Wintersemester 2007/2008
Da ich im kommenden WS von Oktober bis Januar als Fellow des Landes NRW an
der Radzyner
School of Law des Interdsciplinary Center in Herzliya/Israel tätig sein
werde, muss die Veranstaltung als Block am Semesterende stattfinden.
Termine: (Achtung - Änderungen sind noch möglich!)
Vorbesprechung am 23.11.2007 von 8:30 bis 10 s.t. - Hörsaal 4 - Neue Aula
Block 1 am 25.1.2008 von 9 bis 16
- Literaturübersicht (kurz)
- Referat von Rummel: Art. 28 GG
- Referat Kuen: § 102 GemO
- Literaturhinweise (ausführlich - passwortgeschützt)
- Privatisierung aus anwaltlicher Perspektive - Dr. Stefan Bauer LL.M. (ausführlich - passwortgeschützt)
Block 2 am 1.2.2008 von 14 bis 17
Block 3 am 15.2.2008 von 8:30 bis 16 jeweils Raum 2 - Alte Physik
Interessierte Studierende melden sich bitte baldmöglichst bei mir.
Podiumsdiskussion
Privatisierung der Daseinsvorsorge
Zum Abschluss der Vorlesung wird eine öffentliche
Diskussionsveranstaltung stattfinden.
Boris Palmer
OB der Stadt Tübingen
Rezzo Schlauch
bis 2005 parl. Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft
Wolfgang Schorlau
Krimi-Autor, Stuttgart
Uwe Winkler
Leiter des Regionalzentrums der EnBW AG, Stuttgart
Audimax - 15.2.2008 - 20 Uhr
In den letzten Jahren haben der Staat und die Kommunen zahlreiche Einrichtungen der Daseinsvorsorge privatisiert.
Krankenhäuser oder die öffentliche Wasserversorgung werden oft nicht mehr von der öffentlichen Hand betrieben, sondern
von privaten Unternehmen. Mittlerweile ist schon von einer Privatisierung der öffentlichen Sparkassen die Rede.
Diese Entwicklung wird in der Öffentlichkeit kritisch beobachtet. Auf der einen Seite bezweifeln Kritiker, dass private
Unternehmen eine qualitativ hochwertige Versorgung sicher stellen können, da sie nicht dem öffentlichen Wohl verpflichtet
sind, sondern den Interessen ihrer Aktionäre. Auf der anderen Seite weisen die Befürworter darauf hin, dass private Unternehmen
wesentlich flexibler und effizienter auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen können. Durch die staatliche Aufsicht könne
eine qualitativ hochwertige Versorgung sicher gestellt werden.
Die Veranstaltung wird eingeleitet mit einer Lesung des Stuttgarter Krimi-Autors Wolfgang Schorlau (Deutscher Krimipreis 2006)
aus seinem jüngsten Roman „Fremde Wasser", in dem sich Schorlau mit den – möglichen – Folgen einer Privatisierung der öffentlichen
Wasserversorgung auseinander gesetzt hat. Im Rahmen der anschließenden Diskussion werden sich die Teilnehmer mit der Frage
befassen, ob und in wie weit die Befürchtungen und Hoffnungen berechtigt sind, die mit der Forderung nach einer weiteren
Privatisierung öffentlicher Aufgaben verbunden sind. Dabei soll auch der Umstand eine Rolle spielen, dass viele Kommunen
gleichzeitig in anderen Bereichen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten ausgebaut haben und der privaten Wirtschaft Konkurrenz machen.
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A. Einführung
B. Grundlagen der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen
1. Europarechtliche Grundlagen
2. Verfassungsrechtliche Grundlagen, insbesondere Art. 28 GG
3. Kommunalrechtliche Grundlagen, insbesondere § 102 GemO BW
C. Der Begriff des kommunalen Unternehmens
1. Wirtschaftliche Unternehmen
2. Nicht-wirtschaftliche Unternehmen
D. Errichtung und Organisation kommunaler Unternehmen
1. Öffentlich-rechtliche Organisationsformen
2. Privatrechtliche Organisationsformen
3. Gemischtwirtschaftliche Unternehmen
4. Privatisierung kommunaler Unternehmen und Public-Private-Partnership
5. Öffentliche Banken und kommunale Sparkassen
E. Die Rechtsbindung der Kommunen beim Betrieb kommunaler Unternehmen
F. Die Aufsicht über kommunale Unternehmen
G. Die Rechtsstellung Privater
1. Anschluss- und Benutzungszwang
2. Benutzungs- und Zulassungsansprüche
3. Verbot des Missbrauchs einer Monopolstellung
4. Schutz privater Konkurrenten
H. Grundrechtsberechtigung kommunaler Unternehmen
I. Schutz des Wettbewerbs durch den Staat - Schutz des Wettbewerbs vor dem
Staat
Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie über Kenntnisse im Kommunalrecht,
allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht verfügen.
Grundkenntnisse im Gesellschaftsrecht sind ebenfalls von Vorteil.
Im Zusammenhang mit der Vorlesung können Studierende eine häusliche Arbeit im
Sinne von § 21 StudPrO 2003 anfertigen. Für das kommende Sommersemester ist ein
Seminar mit einem der Vorlesung entsprechenden Thema geplant.
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