Das können Sie von mir erwarten ... mehr aber auch nicht.
Hinweis: Derzeit ist mir die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten nicht möglich.
Nach den Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes - RDG
bedarf die entgeltliche Rechtsberatung grundsätzlich einer Registrierung - oder der Zulassung als Rechtsanwalt.
Da ich kein Rechtsanwalt bin, ist meine beratende Tätigkeit ausschließlich in den Grenzen des
§ 2 Abs. 3 Nr. 1 RDG möglich, nach dem die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten nicht als Rechtsdienstleistung
zählt. Dementsprechend beschränkt sich meine Beratungstätigkeit auch auf diejenigen Bereiche, in denen ich selbst wissenschaftlich gearbeitet habe oder derzeit noch arbeite.
Selbstverständlich können wissenschaftliche Gutachten auch in konkreten Streitfällen eine entscheidende Rolle
spielen. Die eigentliche Vertretung vor Gerichten und Behörden muss in diesem Fall aber durch einen Anwalt erfolgen, der gegebenenfalls
entscheiden muss, ob er ein Gutachten für sinnvoll und notwendig hält.
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